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DAS FAGOTTKONTOR

St. Id. DE 118006402

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Produktbilder können vom Original abweichen. Technische Änderungen, Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Alle Markennamen sind Eigentum der jeweiligen Hersteller.


§ 1 Geltung der Bedingungen
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge des FAGOTTKONTORS (Verkäufer), sowohl mit Zulieferern und Zwischenhändlern als auch mit Endkunden (Käufer), soweit sich nichts anderes aus den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ergibt oder im Einzelfall Abweichungen und Nebenabreden ausdrücklich vereinbart sind. Die Geschäftsbedingungen gelten bei Auftragserteilung als vom Käufer angenommen, auch wenn abweichenden Bestimmungen des Käufers, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, nicht widersprochen wird.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
1. Die Angebote des Verkäufers sind unverbindlich und freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich. Abweichungen in Qualität und Ausführung bleiben vorbehalten. Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen.
3. Für die Lieferverpflichtung des Verkäufers ist die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. der schriftliche Auftrag maßgebend. Der Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande.

§ 3 Widerrufs- und Rückgaberecht nach § 3 FernAbsG i.V.m. §§ 361 a, 361 b BGB
1. Dem Käufer, der Verbraucher i.S.d. § 12 BGB ist (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) steht ein Widerrufsrecht nach § 361 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Der Widerruf muß keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361 a Abs. 1 S. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gem. § 2 Abs. 3 und 4 FernAbsG, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann diesem auch auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Das Widerrufsrecht erlischt – bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger und – bei Dienstleistungen a) spätestens vier Monate nach Vertragsschluß oder b) wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlaßt hat.
2. Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen. Es erlischt bei Fernabsatzverträgen – zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde – zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind – zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten – zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder – die in der Form von Versteigerungen (§ 156 BGB) geschlossen werden.
3. Anstelle des Widerrufsrechts nach den Absätzen 1 und 2 kann für Verträge über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 361 b BGB eingeräumt werden. Absatz 1 Satz 2 und 3 Nr. 1 gilt entsprechend.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die am Versandtag gültigen Preise der allgemeinen Preisliste. Die Preise sind Bruttopreise in EUR und verstehen sich zuzüglich Kosten für Versand und Verpackung ohne Aufstellung, Montage, Einbau oder Installation. Vereinbarte Nebenleistungen und vom Verkäufer vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit nicht anders geregelt, zu Lasten des Käufers. Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands generell ab einem Bestellwert in Höhe von EUR 410,00 pro Lieferadresse frei Haus, darunter wird ein Versandkostenanteil in Höhe von EUR 7,00 berechnet. Grundsätzlich sind alle Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
2. Der Kaufpreis ist netto, ohne Abzug von Skonto mit Bestellung fällig. Der Käufer kann den Kaufpreis in bar oder im Lastschriftverfahren zahlen, vorbehaltlich bei Neukunden, säumigen Zahlern und großen Bestellungen, sowie Kunden innerhalb der EU wird nur gegen Vorauskasse oder per Nachnahme geliefert. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 5% über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz zu entrichten. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis eines höheren, dem Käufer der eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
3. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind.
4. Bei Verträgen mit einer Lieferzeit von mehr als 4 Monaten behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Preise entsprechend der vom Hersteller zwischenzeitlich vorgegebenen Kostensteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Käufer ein Rücktrittsrecht. Dieses Rücktrittsrecht muß der Käufer unverzüglich nach Mitteilung der Preiserhöhung geltend machen.
5. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder eine Bank seinen Scheck nicht einlöst, ist der Verkäufer zum sofortigen Rücktritt von diesem Vertrag ohne besondere vorhergehende Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen des Verkäufes gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig.

§ 5 Lieferungen
1. Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Lieferung erfolgt per Paketdienst, Spedition oder Post (Versender) ab Lager Basthorst auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Wahl des Beförderungsweges erfolgt durch den Verkäufer ohne Haftung für billigste Verfrachtung. Kosten für die Lieferung trägt der Käufer. Für versandte Ware kann auf Kosten des Käufers eine Transportversicherung abgeschlossen werden.
2. Die Transportgefahr trägt der Käufer auch bei Teillieferungen oder im Falle von Rücksendungen. Mit der Aufgabe zum Versender hat der Verkäufer seinen Lieferverpflichtungen genügt.
3. Bei unfrei eintreffenden Rücksendungen kann der Verkäufer die Annahme verweigern.
4. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
5. Bei Überschreiten von Lieferfristen kann der Käufer den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist, die wenigstens vier Wochen beträgt, zu liefern. Nach dieser Frist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet.
6. Unvorhersehbare nicht zu vertretende Leistungshindernisse wie höhere Gewalt, Streik, Aussperrung und unverschuldete Betriebsstörungen – auch wenn sie bei Lieferanten und Unterlieferanten des Verkäufers eintreten – berechtigen den Verkäufer zum Rücktritt. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

§ 6 Pflichten des Kunden
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich nach dem Empfang auf unrichtige oder unvollständige Lieferung zu überprüfen.
2. Nimmt der Käufer die Ware abredewidrig nicht ab, so haftet er für den entstandenen Schaden. Dieser wird mit 10% des Nettobetrages zuzüglich Mehrwertsteuer pauschal vereinbart. Ferner hat der Käufer die Kosten für Hin- und Rücktransport zu tragen. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis eines höheren, dem Käufer der eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
3. Der Käufer darf Kennzeichnungen, Copyrightvermerke und Eigentumsangaben der Ware in keiner Form verändern.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung der dem Verkäufer gegen den Käufer aus dem Vertrag zustehenden Forderungen im Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer Kaufmann, besteht Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller dem Verkäufer gegen den Käufer zustehenden Forderungen. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Er ist jedoch berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Käufer tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf bzw. anteilsmäßig aus dem Verkauf der durch Verarbeitung hergestellten Produkte an den Verkäufer ab, der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Käufer hat auf Verlangen die Anschriften der Drittschuldner und die Beträge der Forderungen mitzuteilen und die Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten. Beim Zugriff durch Dritte, insbesondere bei einer Pfändung oder bei sonstigen Beeinträchtigungen des Eigentums oder der abgetretenen Forderung ist der Verkäufer unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
3. Übersteigt der Wert der unter Vorbehaltseigentum stehenden Waren zusammen mit den im voraus abgetretenen Forderungen 120% der zu sicherenden Ansprüche, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.
4. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.

§ 8 Gewährleistung
1. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn die Ware nicht direkt an den Käufer, sondern an eine dritte, vom Käufer benannte Person, ausgeliefert wird. Nach Ablauf dieser Frist ist der Verkäufer frei von der Gewährleistungspflicht. Kaufmännische Rügepflichten und Fristen bleiben hiervon unberührt.
2. Bei Transportschäden vor der Abnahme und der Entladung der Ware ist eine sofortige Schadensaufnahme durch den Versender zu veranlassen und es ist eine schriftliche Bescheinigung von der schadenaufnehmenden Stelle einzuholen. Die vorbehaltlose übernahme der Lieferung durch den Versender gilt als Beweis für die einwandfreie Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs und schließt vorbehaltlich des Gegenbeweises Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer aus. Für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Dritte hat der Käufer einzustehen.
3. Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung der Ware, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte, sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistung. Handelsüblich zulässige oder technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge.
4. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl des Verkäufers Mangelbeseitigung (zweimalige Nachbesserung) oder Ersatzlieferung. Schlagen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Im Rahmen der Ersatzlieferung bleibt es dem Verkäufer vorbehalten, einen Vertragsgegenstand abweichend, aber gleichwertig in der Modifikation oder Konfiguration zu liefern, wie er der aktuellen Produktionspalette des Produzenten zum Zeitpunkt der Lieferung entspricht.
5. Waren, welche speziell für den Auftraggeber bezogen oder angefertigt werden oder wurden, gelten als Sonderbestellung und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
6. Der Verkäufer haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Wird eine vertragswesentliche Pflicht leicht fahrlässig verletzt, ist die Haftung auf den Warenwert begrenzt.

§ 10 Rückgaben
1. Ware wird – außerhalb des Widerrufs- und Rückgaberechts nach § 3 nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung zurückgenommen. Die Ware muß sich in einwandfreien Zustand befinden und originalverpackt sein (komplette unbeschädigte Originalverpackung, Bedienungsanleitung, Zertifikate, vollständiges Verpackungsmaterial etc.)
2. Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10% für Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten mindestens jedoch EUR 16,00 gutgeschrieben. Der Betrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer geringere Kosten nachweist. Sonderbestellungen und Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen.

§ 11 Datenschutz
Der Verkäufer ist berechtigt, die vom Käufer angegebenen Daten elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Der Verkäufer verpflichtet sich die Daten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen zum Käufer zu nutzen.

§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragspartein verpflichten sich, in diesem Falle die unwirksame oder fehlende Vereinbarung durch eine solche zu ersetzen oder eine solche zu schaffen, die dem Vertragszweck weitgehend entspricht.

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Ist der Käufer Kaufmann, so ist der Verkäufer nach seiner Wahl berechtigt, an seinem Sitz oder am Sitz des Käufers zu klagen.



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